• Die Übermittlung der Daten ist unverbindlich; es entsteht hierdurch kein Mandatsverhältnis.
• Die Kanzlei setzt sich nach Eingang der Daten mit Ihnen in Verbindung.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung Einspruch einzulegen ist. Solange ein Mandatsverhältnis nicht besteht, haben Sie aufgrund der Unverbindlichkeit der Anfrage selbst für die Fristwahrung Sorge zu tragen.
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