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Bußgeldkatalog

Der aktuelle Bußgeldkatalog soll sich an den Hauptunfallursachen orientieren.
Die Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen sorgen. Sie zielen vor allem auf die Hauptursachen für Unfälle, insbesondere

  • unangepasste Geschwindigkeit
  • gefährliche Überholvorgänge
  • Verstöße gegen die Vorfahrt,
  • Rotlicht-Verstöße
  • zu geringer Abstand

Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen daher der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.

Die neuen Bußgeldobergrenzen sind durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt worden. Die Bußgeldkatalog-Verordnung ist zum 01.02.2009 in Kraft getreten.

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