Probleme beim Autokauf oder der Reparatur?

Ob Neu- oder Gebrauchtwagenkauf – oftmals folgt nach der anfänglichen Euphorie des Kaufs ein böses Erwachen! Neben Problemen im Zusammenhang mit der Finanzierung (Kredit, Leasing) geht es hierbei vor allem um die Feststellung von Mängeln: die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (Ersatzlieferung, Reparatur, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages, Schadensersatz etc.).

Nicht selten stellt sich beim Gebrauchtwagenkauf im Nachhinein heraus, dass der vorgeblich „unfallfreie“ oder „scheckheftgepflegte“ Wagen kleinere oder größere Fehler aufweist. Käufer und Verkäufer geraten dann regelmäßig in Streit darüber, wer die Kosten für eine Reparatur aufzubringen hat bzw. – bei groben Mängeln –, ob der Kauf nicht rückgängig gemacht, zumindest aber der Kaufpreis nachträglich herabgesetzt werden kann.

Beim Kauf von einer Privatperson gilt es zudem zu prüfen, ob Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer überhaupt bestehen. Probleme im Bereich der Fahrzeugreparatur treten etwa dann auf, wenn der zu behebende Defekt auch nach der Reparatur noch vorhanden ist, Arbeiten ausgeführt werden, die nicht beauftragt wurden oder schlichtweg die Höhe Rechnung die Erwartungen bei weitem übertrifft.

In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns.

Render-Time: 0.198245