Bundesrat stimmt Änderung der StVO zu. Die Einzelheiten ...
Bundesrat stimmt Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu.
Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Eine Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.
Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“. Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 GG). Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig.
Die Neuregelung wurde am 03.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 04.12.2010 in Kraft treten.
Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:
Welche Bußgelder drohen?
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.
Hohe Akzeptanz
Nach einer aktuellen DEKRA-Umfrage sind neun von zehn deutschen Autofahrern für eine Winterreifenpflicht. 93 Prozent der 1.700 Befragten sprechen sich dafür aus. Nach ihrem derzeitigen Verhalten gefragt, gaben 85 Prozent der Autofahrer an, ab Herbst grundsätzlich mit Winterreifen zu fahren. 11 Prozent der Autofahrer bevorzugen Ganzjahresreifen.
Eine Umfrage der „Bild am Sonntag“ ergab, dass fast neun von zehn Deutschen höhere Bußgelder für Reifensünder begrüßen. 87 Prozent befürworten demnach die Verdoppelung der Bußgelder von 20 auf 40 Euro.
Weiteres europäisches Vorgehen
Parallel zur Einführung der Winterreifenpflicht in der StVO wird auf europäischer Ebene an einer verbindlichen, international einheitlichen Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 wurden Anforderungen an Reifen festgelegt. Im Nachgang dazu werden nunmehr Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten und Reifen festgelegt. Deutschland setzt sich dabei für Anforderungen an die Reifen ein, die die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz gewährleisten.
Quelle: BMVS - Pressemitteilung vom 26.11.2010
Montag - Donnerstag:
08:30 - 16:30 Uhr
Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr
Telefon:
0361 - 6441516
Fax:
0361 - 6441517