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Sie wurden bei einem Verkehrsunfall geschädigt?

Über 2,4 Millionen Verkehrsunfälle registrierte die Polizei 2010 auf Deutschlands Straßen. Das sind immerhin 6.606 Unfälle pro Tag. Ausgenommen hiervon sind die unzähligen "Blechschäden" ohne polizeiliche Unfallaufnahme. Wenngleich sich aufgrund steigender Sicherheitsstandards die günstige Entwicklung der letzten Jahre bei den Personenschäden fortgesetzt hat, lag die Zahl der Todesopfer im Jahr 2009 bei 3.648. Die Zahl der Schwerverletzten lag bei 62.620, die Zahl der Leichtverletzten bei 308.550 (Quelle: Statistische Bundesamt, Wiesbaden. Unfallentwicklung im Straßenverkehr 2010).

Hauptunfallursachen sind dabei überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, zu geringer Abstand, falsche Straßenbenutzung, riskantes Überholen, Vorfahrtsverletzungen, Unachtsamkeiten beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren sowie Fehlverhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern.

Es ist kaum verständlich, weshalb die Mehrzahl der Geschädigten auf den Gang zum Anwalt und damit schnelle und professionelle Hilfe durch einen Spezialisten verzichtet. Und dies, obwohl Ihnen die Übernahme der Rechtsanwaltskosten durch den Schädiger vielfach unbestreitbar zusteht. Das nutzen die Versicherungen bei der Unfallregulierung schamlos aus, schließlich handelt es sich um ein Milliardengeschäft. Zur Hilfe kommt ihnen hierbei, dass die Rechtslage für den Laien angesichts der Vielzahl von Paragraphen und ständig neuer Rechtsprechung kaum mehr durchschaubar ist.

Nach einem Unfall ist schnelles Handeln gefragt; für eine Durchsetzung ihrer Ansprüche anwaltliche Hilfe unverzichtbar.


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